Bisher galt man in Japan erst mit 20 Jahren als volljährig, folglich durfte man auch erst mit 20 das erste Mal wählen gehen. Zwar ändert sich an der Volljährigkeit zunächst nichts, doch vor einem Jahr, am 17. Juni 2015, wurde beschlossen, das Wahlalter von 20 auf 18 Jahre zu senken (Schlagwort jūhassai senkyoken 語18歳選挙権 – aktives Wahlrecht ab 18). Nach einen Jahr ist das Gesetz nun aktiv, pünktlich zur Oberhauswahl im Juli. Je nach Ausgang der Wahl dürfen sich diese Erstwähler danach aber nicht betrinken, denn für den Genuß von Alkohol muss man in Japan nach wie vor mindestens 20 Jahre alt sein.
Damit die jungen Erstwähler ihre Rechte wahrnehmen, hat die Wahlkommission in Tokyo mit dem einprägsamen Namen tōkyōto senkyo kanri i’inkai 語東京都選挙管理委員会 am 21. Mai ein phänomenales Infovideo zum Thema Stimmrecht für Jungwähler veröffentlicht mit dem Maskottchen Tokyo-kun. Immer im Hinterkopf behalten, dass es sich dabei um ein offizielles Regierungsvideo handelt! Und je öfter man es sich anschaut, desto mehr verrückte Details erkennt man.
/Update: das Originalvideo wurde zwischenzeitlich gelöscht, aber glücklicherweise verschwindet nur wenig aus dem Internet. Das Video wurde von einer anderen Quelle neu eingefügt.
Vokabeln
18 Jahre alt sein: jūhassai 語18歳
Wahl: senkyo 語選挙
Aktives Wahlrecht: senkyoken 語選挙権
Wahlkommission: senkyo kanri i’inkai 語選挙管理委員会
Wählen gehen: tōhyō suru 語投票する
Stimmzettel: tōhyō yōshi 語投票用紙
Recht, Anspruch: kenri 語権利
Wie Regierungsvideos so in Deutschland aussehen, kann man auf dem Youtube-Kanal der Bundesregierung nachsehen. Wohlgemerkt, es ist ein deutlicher Unterschied zu erkennen!